von Redaktionsteam

Mietrecht

Mietpreisbremse und Mieterschutz 2025: Was bleibt, was ändert sich?

Die Mietpreisbremse bleibt bestehen und wurde bis mindestens 2029 verlängert. Gleichzeitig sorgen neue gesetzliche Regelungen für stärkeren Mieterschutz, insbesondere bei Modernisierungen und Kündigungen.

Was bedeutet die Verlängerung der Mietpreisbremse?
Die maximale Mietsteigerung bei Neuvermietung bleibt damit gebremst, häufig auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies soll Mieter vor überhöhten Mieten schützen.

Neue Regelungen bei Modernisierungen
Vermieter dürfen die Kosten für Modernisierungen nur noch eingeschränkt auf die Miete umlegen und müssen Mieter umfassend informieren und beteiligen. Zudem gelten strengere Anforderungen an die Transparenz der Betriebskosten.

Verbesserter Kündigungsschutz
Mieter profitieren von verlängerten Kündigungsfristen und verbesserten Regelungen bei Eigenbedarfskündigungen. Dies erhöht die Sicherheit des Wohnverhältnisses.

Auswirkungen für Vermieter und Hausverwaltungen
Vermieter müssen genaue Dokumentationen führen und Verordnungen genau beachten, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Hausverwaltungen übernehmen dabei eine zentrale Beratungs- und Kontrollfunktion.

Fazit:
Die Mietpreisbremse und der Mieterschutz balancieren die Interessen von Mietern und Vermietern neu aus. Diese Regelungen erfordern von allen Seiten mehr Sorgfalt, stärken aber das Vertrauen im Wohnungsmarkt.

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