von Redaktionsteam

Mietrecht

Energetische Sanierung und Klimaschutz

  • Ab 2025 dürfen neue Heizungen nur noch installiert werden, wenn sie mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Alte Heizkessel (vor 1991) müssen außer Betrieb genommen werden.

  • Gebäude, die nicht mindestens Energieeffizienzklasse D erreichen, dürfen nicht mehr neu vermietet werden.

  • Vermieter müssen Mieter frühzeitig und detailliert über geplante energetische Maßnahmen informieren. Mieter erhalten längere Widerspruchsfristen.